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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Stat-X Austria GmbH
 
Geltungsbereich
Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) gelten nur für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern.
Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens sowie Zahlungen an uns gelten ausschließlich nachstehende Geschäftsbedingungen. Abweichende Individualabreden bedürfen der Schriftform und gelten nur für das jeweilige Rechtsgeschäft, ausdrücklich nicht jedoch für Folgegeschäfte.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers sind nur dann gültig, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Mit der Annahme der Ware anerkennt der Besteller unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss seiner Einkaufsbedingungen.
Wenn nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet, verstehen sich unsere Angebote stets freibleibend.
 
Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sind nur bei nachträglicher schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich.
Dem Kunden vorgelegte Ausführungsunterlagen (Freigabezeichnungen, Korrekturabzüge, Freigabemuster, etc.) sind vom Kunden auch bezüglich aller für die Verwendung des Produktes wesentlichen und geforderten Eigenschaften verbindlich zu prüfen. Sind Richtigstellungen erforderlich, sind diese vom Kunden deutlich anzugeben.
Der Kunde übernimmt für die von ihm gestellten Unterlagen wie Zeichnungen, Lehren, Muster, Konstruktionen, Filme, Klischees usw., die als Grundlage für unsere Lieferungen dienen, die volle Haftung, auch dafür, dass durch deren Benutzung Rechte Dritter nicht verletzt werden. Für uns besteht keine Nachprüfungspflicht. Von etwaigen Ansprüchen Dritter sind wir durch den Kunden klag- und schadlos zu stellen.
An allen dem Kunden zur Verfügung gestellten Datenblättern, Bildern, Kostenvoranschlägen, Angeboten, Zeichnungen, Entwürfen, Einrichtungen, Filmen, Druckplatten, Klischees und Werkzeugen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht bzw. Werknutzungsrecht vor. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet.
Aus Irrtümern, Schreibfehlern usw. kann für uns keine Verbindlichkeit abgeleitet werden.
 
Preise
Sofern nichts anderes vereinbart, gelten Preise ab Lieferwerk (gem. Incoterms 2010) zzgl. Verpackung und Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Die Preise beziehen sich auf die Abnahme der bestellten Menge in einem Posten. Teillieferungen der bestellten Menge sind ausdrücklich und schriftlich zu vereinbaren. Damit verbundene Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Paletten und Verpackungen werden ausgetauscht oder zu Selbstkosten verrechnet.
Bei Preisen für Formen zur Herstellung von Tiefziehteilen oder Sonderbehältern sind die Bemusterungskosten, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Kunden veranlasste Änderungen enthalten.
 
Zahlung
Sofern im Angebot nicht anders vereinbart haben Zahlungen binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum an uns ohne Abzug zu erfolgen.
Bei Erstbestellung behalten wir uns eine Bonitätsprüfung sowie eine Auslieferung auf Vorauskasse vor.
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes für die Zahlung von Geldforderungen zwischen Unternehmen aus unternehmerischen Geschäften verrechnet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung oder Bemängelungen zurückzuhalten.
Ergeben sich begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, behalten wir uns das Recht vor sämtlichen Forderungen sofort fällig zu stellen. Außerdem berechtigt es uns, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurück zu treten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
 
Liefer- und Abnahmepflichten
Die von uns angegebenen Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich und nur vorbehaltlich uneingeschränkter Transportmöglichkeit und vollständiger, richtiger und termingetreuer Selbstbelieferung gültig.
Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich zugesichert wurden. Die Verbindlichkeit erlischt, wenn es durch den Kunden nachträglich zu Änderungen der Bestellung kommt.
Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt sofern nichts anderes vereinbart die Ware spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.
 
Mängelrügen und Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt ausnahmslos 1 Jahr. Änderungen dieser Frist bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zusicherung.
Wir haften für Mängel des Liefergegenstandes insoweit, als dieser bei ordnungsgemäßem Gebrauch und unter den für den Gegenstand von unseren vorgeschriebenen Betriebsbedingungen entstehen und auf fehlerhafte Bauart oder mangelhafte Ausführung zurückzuführen sind.
Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift ist unverbindlich und ohne Haftung – auch hinsichtlich etwaiger Schutzrechte Dritter – und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der zu kaufenden Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke.
Mängelrügen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort schriftlich geltend gemacht werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
Bei ordnungsgemäß erhobener und berechtigter Mängelrüge werden wird nach unserem Ermessen wahlweise einen Preisnachlass gewähren, eine Reparatur bzw. Ersatzlieferung (Umtausch) vornehmen oder den Kaufpreis rückerstatten.
Die Erhebung der Mängelrüge entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung. Die Zurücksendung der reklamierten Ware ohne unsere vorherige Zustimmung ist unstatthaft.
Für Fremderzeugnisse übernehmen wir keine Gewähr. Insoweit werden die Gewährleistungsrechte gegenüber dem Lieferer des Fremderzeugnisses an den Kunden abgetreten.
Der Ersatz von Mangelfolgeschäden, entgangenem Gewinn, Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter, wie etwa aus Immaterialgüter- oder Urheberrechten oder gestützt auf Wettbewerbsrecht, ist jedenfalls ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Haftung für Personenschäden gemäß Produkthaftungsgesetz.
 
Technische Lieferbedingungen
Im Falle technisch bedingter Notwendigkeit behalten wir uns vor, die bestellte Ware mit Abweichungen in Beschaffenheit, Abmessungen und sonstigen Eigenschaften zu liefern. Branchenübliche Qualitätsschwankungen, Mehr- und Minderabweichungen sowie Abweichungen beim Material oder im Druck berechtigen nicht zu Beanstandungen oder Forderungen nach Preisnachlässen.
Lieferungen bis 10% unter oder über der bestellten Menge bei Standardartikeln und bis 20% bei individuellen Aufträgen und kundenspezifisch angefertigten Produkten sowie Abweichungen von Maßen, Gewichten, Abbildungen und Beschaffenheitsangaben behalten wir uns vor, soweit die gelieferten Gegenstände hierdurch in ihrer Verwendungsfähigkeit nicht erheblich beeinträchtigt werden und für den Kunden auch nicht aus sonstigen Gründen unzumutbar sind. Größen- und Stärkendifferenzen bis 15% sowie Farbschwankungen und -abweichungen können nicht reklamiert werden, soweit die gelieferten Gegenstände hierdurch in ihrer Verwendungsfähigkeit nicht erheblich beeinträchtigt werden. Bei Verpackungsbeuteln, Zuschnitten und Massenartikeln mit und ohne Aufdruck sind Zähl- und Gewichtsdifferenzen sowie ein Ausschuss bis zu 3% zulässig. Massenartikel in diesem Sinne sind Bestellartikel des Kunden mit einer Stückzahl ab 1.000 Stück. Toleranzvorgaben nach Bestimmung des Käufers greifen nur dann, wenn diese schriftlich von ihm vorgegeben und von uns schriftlich bestätigt wurden.
 
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Preises vor. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts im Falle des Zahlungsverzugs oder der Gefährdung der Ansprüche gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung oder andere Belastung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist dem Kunden untersagt.
 
Allgemeine Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes ist Kirchdorf/Krems. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Weiterverweisungsnormen. Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
BERATUNGSHOTLINE: +43 7587 209902 | Mo-Do 7h30-16h30
Alle Preise in Euro (€) zuzüglich MwSt. und Versandkosten.
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