
AGB auf einen BlickDiese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte mit Unternehmern. Sie regeln Angebot, Vertrag, Lieferung, Zahlung, Gewährleistung, Haftung und Compliance für Geschäfte mit der Stat-X Austria GmbH.
Wesentliche Grundsätze
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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte zwischen der Stat-X Austria GmbH und Unternehmern im Sinne des UGB.
Sie gelten für alle Lieferungen, Leistungen, Angebote und Zahlungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu abweichenden Bedingungen.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Lieferung zustande. Mündliche oder telefonische Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.
Vom Kunden bereitgestellte Unterlagen, Zeichnungen, Freigaben, Muster, Druckdaten oder Spezifikationen sind vom Kunden vollständig zu prüfen. Der Kunde haftet für deren Richtigkeit, technische Eignung und dafür, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden. Eine Prüfpflicht unsererseits besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
An Angeboten, Zeichnungen, Datenblättern, Entwürfen, Werkzeugen, Klischees, Druckplatten und sonstigen Unterlagen verbleiben sämtliche Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte bei uns.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk bzw. ab Auslieferungsort gemäß vereinbartem Incoterm, Incoterms® 2020, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackung, Transport, Versicherung und sonstiger Nebenkosten.
Die Preise basieren auf der vereinbarten Gesamtmenge und geschlossenen Abnahme. Teilabrufe, Teillieferungen auf Wunsch des Kunden sowie nachträgliche Änderungen können zu Mehrkosten führen und gesondert verrechnet werden.
Verpackungen, Paletten, Werkzeuge, Bemusterungen, Prüf- oder Bearbeitungsvorrichtungen sowie kundenseitig veranlasste Änderungen werden gesondert verrechnet, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
4. Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Erstbestellungen, begründeten Zweifeln an der Bonität oder Zahlungsverzug behalten wir uns Vorauskasse, Sicherheiten, Lieferstopp oder die sofortige Fälligstellung offener Forderungen vor.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten, bleibt vorbehalten.
Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns ausdrücklich anerkannten Gegenforderungen zulässig.
5. Lieferung, Leistung und Gefahrübergang
Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden. Andernfalls gelten sie als unverbindliche Richtwerte.
Lieferfristen stehen insbesondere unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, funktionsfähiger Transportwege, ausreichender Materialverfügbarkeit und dem Ausbleiben von Ereignissen höherer Gewalt oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Störungen.
Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen vorzunehmen und gesondert zu verrechnen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, gilt die Ware mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung spätestens 6 Monate nach Bestellung als abgerufen.
Der Gefahrübergang richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Incoterm, hilfsweise mit Übergabe an den ersten Transporteur oder mit Bereitstellung zur Abholung.
6. Untersuchung, Mängelrüge und Gewährleistung
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt gemäß § 377 UGB zu untersuchen und erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Erhalt, schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Lieferung als genehmigt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmergeschäfte 12 Monate ab Übergabe, soweit gesetzlich zulässig.
Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Verbesserung, Ersatzlieferung, angemessene Preisminderung oder – bei wesentlichen Mängeln – Wandlung. Die zurückgesandte Ware bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
Unsere anwendungstechnische Beratung erfolgt nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich. Der Kunde bleibt verpflichtet, die Eignung der Produkte für den konkreten Einsatzzweck sowie die Systemverträglichkeit selbst zu prüfen.
Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Abtretung der uns gegen den Vorlieferanten zustehenden Ansprüche, soweit gesetzlich zulässig.
7. Technische Lieferbedingungen und Toleranzen
Technisch, material-, prozess- oder branchenbedingt übliche Abweichungen in Beschaffenheit, Abmessungen, Gewicht, Farbe, Druckbild, Stückzahl oder Materialstruktur stellen keinen Mangel dar, sofern die Verwendungsfähigkeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Bei Standardartikeln sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 %, bei kundenspezifischen Artikeln bis zu 20 % zulässig, soweit dies branchenüblich und für den Kunden zumutbar ist.
Bei Verpackungsbeuteln, Zuschnitten und vergleichbaren Massenartikeln sind Zähl-, Gewichts- und Ausschussabweichungen bis zu 3 % zulässig.
Bei Arbeitskleidung gelten geringfügige material- und prozessbedingte Maßabweichungen innerhalb der vereinbarten oder branchenüblichen Toleranzen als technisch zulässig und nicht als Mangel.
Kundenseitig vorgegebene Toleranzen, Spezifikationen oder Freigabekriterien gelten nur, wenn sie vor Vertragsschluss schriftlich mitgeteilt und von uns schriftlich bestätigt wurden.
8. Haftung
Schadenersatzansprüche gegen uns sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsstillstand, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Vermögensschäden, Datenverluste sowie Ansprüche Dritter.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden, zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstige zwingende gesetzliche Haftungstatbestände.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und uns Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen. Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung der Vorbehaltsware sind unzulässig.
10. Compliance, Exportkontrolle und Produktverwendung
Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und regulatorischen Anforderungen, insbesondere zu Exportkontrolle, Sanktionen, Antikorruption, Produktsicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz.
Unsere Produkte sind entsprechend den vereinbarten Spezifikationen, Datenblättern, technischen Hinweisen und Einsatzbedingungen zu verwenden. Eine vom vorgesehenen Einsatzzweck abweichende oder systemwidrige Verwendung erfolgt auf Risiko des Kunden.
Wir sind berechtigt, Lieferungen oder Leistungen auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn begründete Anhaltspunkte für exportkontroll-, sanktions- oder compliancewidrige Verwendungen bestehen.
11. Qualitätssicherung, Kalibrierung und Kontaktaufnahme
Zum Zweck der Qualitätssicherung, Produktsicherheit und messtechnischen Konformität dürfen wir den Kunden im Zusammenhang mit gelieferten Mess- und Prüfgeräten zu Kalibrierung, Rekalibrierung, sicherheitsrelevanten Produktinformationen oder Rückrufen kontaktieren.
Die Verarbeitung der hierfür erforderlichen Kontaktdaten erfolgt im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung und gemäß unserer Datenschutzerklärung.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Stat-X Austria GmbH ausschließlich zuständig.
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